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Was sind (invasive) Neophyten und warum ist es sinnvoll sie zu bekämpfen?

Invasive gebietsfremde Pflanzen (Neophyten) sind nicht-einheimische Pflanzen, die absichtlich oder unabsichtlich aus fremden Gebieten eingeführt wurden. Sie breiten sich auf Kosten einheimischer Arten aus und können sich bei uns in der Natur etablieren, also in freier Natur vermehren (infoflora, https://www.infoflora.ch/de/neophyten.html). Viele Neophyten wurden als Zier- oder Nutzpflanzen nach Europa eingeführt, einige jedoch auch versehentlich durch Verunreinigungen, zum Beispiel in Getreide, Vogelfutter, Wolle oder Pflanzenfasern. Problematisch sind diese Pflanzen, da sie die einheimische Artenvielfalt beeinträchtigen und gesundheitliche sowie wirtschaftliche Schäden verursachen können. Anders als man annehmen könnte, stellen neue Pflanzenarten oft keine Bereicherung für die lokale Biodiversität dar, sondern führen zu deren Verarmung. Invasive Neophyten bilden dichte Bestände und Verdrängen so einheimische Arten, denen sie natürliche Ressourcen, wie zum Beispiel Licht oder Wasser, streitig machen. Indirekt schaden Neophyten durch die Verarmung der Pflanzenvielfalt auch der Tierwelt. Wirtschaftliche Kosten entstehen vor allem in der Land- und Forstwirtschaft, sowie durch Bekämpfungskosten. Neophyten als neue Unkräuter können Herbizidsprizungen fördern und hohe Unterhaltskosten für Wälder verursachen. Die Bekämpfungskosten in schützenswerten Gebieten sind immens. Einige Neophyten sind zudem gesundheitsschädlich. Einige bekannte Beispiele sind der Riesen-Bärenklau, der schlecht heilende Verbrennungen verursacht und das aufrechte Traubenkraut (Ambrosia), welches bei vielen Menschen starke Allergien auslöst. (Nentwig 2011)

 

Gesetzliche Grundlagen zu Neophyten

https://www.infoflora.ch/de/assets/content/documents/neophyten/neophyten_diverses/rechtliche_Grundlagen.pdf

Auf Bundesebene sind invasive Neophyten gesetzlich im Umweltschutzgesetz, dem Natur- und Heimatschutzgesetz und der Freisetzungsverordnung geregelt. In Artikel 29a des Umweltschutzgesetzes ist geregelt, dass mit Organismen so umgegangen werden muss, dass sie die Umwelt oder den Menschen nicht gefährden können und dass sie die biologische Vielfalt und deren nachhaltige Nutzung nicht beeinträchtigen. Laut Artikel 23 des Natur- und Heimatschutzgesetzes ist eine Bewilligungspflicht für das Ansiedeln von landes- oder standortfremden Arten vorgesehen. Allerdings sind Gehege, Gärten und Parkanlagen, sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ausgenommen. Die Freisetzungsverordnung regelt den Schutz der Menschen, der Tiere, der Umwelt und der biologischen Vielfalt vor Gefährdung und Beeinträchtigung durch den Umgang mit Organismen schützen. Im Zuge dessen werden invasive gebietsfremde Organismen als Organismen definiert, „von denen bekannt ist oder angenommen werden muss, dass sie sich in der Schweiz ausbreiten und eine so hohe Bestandesdichte erreichen können, dass dadurch die biologische Vielfalt und deren nachhaltige Nutzung beeinträchtigt oder Mensch, Tier oder Umwelt gefährdet werden können“. Das Inverkehrbringen gebietsfremder Organismen und somit auch gebietsfremder Pflanzen wird in der Verordnung reguliert. Im Anhang befindet sich eine Liste verbotener, invasiver, gebietsfremder Pflanzen. Darunter sind zum Beispiel Goldruten, Knöteriche und das Drüsige Springkraut. Jeglicher Umgang mit diesen Pflanzen, ausser deren Bekämpfung, ist in der Schweiz verboten. Massnahmen zur Bekämpfung delegiert die FrSV an die Kantone. Die Freisetzungsverordnung beauftragt das Bundesamt für Umwelt mit der Erarbeitung einer nationalen Strategie zur Bekämpfung von Organismen. Diese besteht seit dem Jahr 2016. Die Umsetzung variiert von Kanton zu Kanton und von Gemeinde zu Gemeinde. Da keine Pflicht zur Bekämpfung invasiver Neophyten besteht, sehen die Massnahmen zur Bekämpfung auf öffentlichen Flächen je nach Ort unterschiedlich aus.

Zudem sind auf der Schwarzen Liste und der Watch-Liste Arten publiziert, welche Gefahren bergen. Diese Listen sind allerdings rechtlich nicht verbindlich und haben nur einen empfehlenden Charakter. Auf der Schwarzen Liste befinden sich Arten, welche ein hohes Ausbreitungspotential in der Schweiz haben und welche erwiesenermassen hohe Schäden an Biodiversität, Gesundheit und/oder Ökonomie verursachen. Auf der Watch-Liste sind Arten, die ein mittleres bis hohes Ausbreitungspotential in der Schweiz haben und deren Schaden mittel bis hoch ist. Die Arten der beiden Listen werden momentan nicht automatisch in die Freisetzungsverordnung übernommen, weshalb die Arten darauf nicht zwingendermassen verboten sind.

Im Kanton Bern ist der Biotopschutz im Naturschutzgesetz und in der Naturschutzverordnung nach dem Motto „Natürliches erhalten, Naturnahes pflegen, Naturfernes gestalten“ geregelt. V Na ist hierbei im Bereich der Naturpflege einzuordnen. In Kooperation mit dem Kanton werden verschiedene Flächen in Naturschutzgebieten von Neophyten oder anderen unerwünschten Pflanzen befreit.

 

Übersicht über wichtigste Neophyten

Arten der Schwarzen Liste: Chinesische Samtpappel, Götterbaum, Aufrechtes Traubenkraut (Ambrosia), Bastardindigo, Verlotscher Beifuss, Syrische Seidenpflanze, Schmetterlingsstrauch, Glattes Zackenschötchen, Karolina-Haarnixe, Nadelkraut, Essbares Zyperngrass, Stachelgurke, Kanadische Wasserpest, Nuttalls Wasserpest, Einjähriges Berufkraut, Riesen-Bärenklau, Grosser Wassernabel, Drüsiges Springkraut, Henrys Geissblatt, Japanisches Geissblatt, Grossblütiges Heusenkraut, Flutendes Heusenkraut, Vielblättrige Lupine, Brasilianisches Tausendblatt, Vieljähriger Knöterich, Kirschlorbeer, Herbst-Kirsche, Kopoubohne, Japanischer Staudenknöterich, Sachalin-Staudenknöterich, Bastard-Staudenknöterich, Essigbaum, Robinie, Armenische Brombeere, Schmalblättriges Greiskraut, Haargurke, Carolina-Nachtschatten, Kanadische Goldrute, Spätblühende Goldrute, Hain-Goldrute, Kletternder Giftsumach, Chinesische Hanfpalme.

Arten der Watch-List: Falsche Mimose, Neubelgische Aster, Besen-Radmelde, Seidiger Hornstrauch, Geissraute, Topinambur, Balfours Springkraut, Amerikanischer Stinktierkohl, Gemeiner Feigenkaktus, Gewöhnliche Jungfernrebe, Bauglockenbaum, Amerikanische Kermesbeere, Breitblättriges Pfeilkraut, Kaukasus-Fettkraut, Ausläuferbildendes Fettkraut, Schneebeere

 

Die ursprünglich aus Nordamerika stammenden Goldruten aufgrund der effizienten Fortpflanzungsmöglichkeiten und fehlender Krankheiten und Schädlinge invasiv. Sie besiedeln verschiedenste Lebensräume solange genügend Licht und Wärme vorhanden sind. Problematisch ist, dass sie ganze Flächen überwuchern und dort einheimische Arten teilweise komplett verdrängen. Goldruten vermehren sich hauptsächlich unterirdisch, durch Rhizome, können jedoch auch durch Samenbildung neue Flächen besiedeln. In der Schweiz dürfen Goldruten nicht direkt in die Umwelt eingebracht werden und es ist verboten sie zu pflanzen, zu vermehren und zu verbreiten, da sie auf der Liste der verbotenen invasiven Organismen in der Freisetzungsverordnung sind. V Na bekämpft Goldruten mechanisch durch möglichst vollständiges entfernen der Pflanzen, inklusive Wurzeln und Rhizomen.

https://www.infoflora.ch/de/assets/content/documents/neophyten/inva_soli_can_d.pdf

 

Beim Drüsigen Springkraut handelt es sich um eine verbotene, invasive Art gemäss Freisetzungsverordnung. Sie stammt ursprünglich aus dem Himalaya und ist hierzulande in allen tieferen Lagen vor allem an feuchten Standorten, zum Beispiel entlang Fliessgewässern verbreitet. In der Regel wachsen die Populationen so dicht, dass sie anderen Pflanzen das Licht rauben, und diese somit nicht mehr wachsen können. Das drüsige Springkraut ist einjährig und überwintert in Form seiner Samen. Diese kann es durch einen speziellen Mechanismus mehrere Meter weit katapultieren. Die Bekämpfung erfolgt durch Ausreissen, was aufgrund der eher oberflächlichen Wurzeln nicht viel Kraft verlangt. Idealerweise erfolgt dies bevor die Früchte reif sind und springen. https://www.infoflora.ch/de/assets/content/documents/neophyten/inva_impa_gla_d.pdf

Der Verlotsche Beifuss kommt ursprünglich aus Ostasien und wurde in Europa wahrscheinlich unabsichtlich durch kontaminierte Erde eingeschleppt. In Europa vermehrt er sich meist vegetativ durch das Bilden von Ausläufern, wodurch dichte Bestände entstehen können und andere Arten verdrängt werden. Die Fortpflanzung durch Samen erfolgt in der Schweiz kaum, da die Pflanze sehr spät blüht. Der Verlotsche Beifuss hat ein hohes Ausbreitungspotential und ist darum auf der Schwarzen Liste der invasiven Neophyten. V Na bekämpft den Verlotschen Beifuss durch Ausreissen der Pflanzen, wenn möglich mit Wurzeln. https://www.infoflora.ch/de/assets/content/documents/neophyten/inva_arte_ver_d.pdf

Der Schmetterlingsstrauch, auch Sommerflieder genannt, wurde ursprünglich als Zierpflanze aus China nach Europa eingeführt. Die Fortpflanzung erfolgt sowohl über Samen als auch vegetativ. Ein einzelner Strauch produziert durchschnittlich ungefähr drei Millionen Samen, welche durch Wind und Wasser, aber auch durch Fahrzeuge über weite Strecken verbreitet werden. Die Pflanzen siedeln sich vor allem auf Pionierflächen, wie zum Beispiel Kiesbänken an. Dort blockiert er die natürliche Abfolge von Entwicklungsstadien des Lebensraums und wird schnell dominant. Wie der Name schon sagt, lockt der Schmetterlingsstrauch viele Schmetterlinge an. Allerdings ist belegt, dass es sich hierbei um Generalisten und nicht um Spezialisten handelt, was wiederum einen negativen Effekt auf die Biodiversität hat. V Na bekämpft den Sommerflieder mechanisch durch Entfernen der gesamten Pflanze inklusive Wurzeln mit Hilfe eines Pickels.

https://www.infoflora.ch/de/assets/content/documents/neophyten/inva_budd_dav_d.pdf

Die Gewöhnliche Jungfernrebe ist eine hochkletternde Liane mit braunroter Rinde, welche ursprünglich aus Nordamerika stammt. Im Herbst leuchtet die Rebe charakteristisch Rot und trägt Früchte, welche durch Vögel gefressen werden. Hierdurch werden die Samen verbreitet. Das Dichte Blattwerk der Pflanze beeinträchtigt das Wachstum anderer Pflanzen. Sie befindet sich auf der Neophyten Watch-Liste, das bedeutet, dass das Vorkommen und die Ausbreitung der Art zumindest zu beobachten sind, da ein mittleres bis hohes Ausbreitungspotential vorhanden ist und Schäden durch die Ausbreitung zu erwarten sind.

https://www.infoflora.ch/de/assets/content/documents/neophyten/inva_part_ins_d.pdf

Die aus Nordamerika stammende Robinie wurde wegen der Qualität ihres Holzes, als Zierpflanze und zur Stabilisierung von sandigem, felsigen Gelände nach Europa eingeführt. Die Pflanze konkurrenziert einheimische Bäume und Sträucher und behindert so die natürliche Waldverjüngung. Zudem verändert sie die Bodenzusammensetzung indem sie Stickstoff anreichert und so an nährstoffarme Böden angepasste Arten verdrängt. Sie lockt auch bestäubende Insekten an, wodurch sie die Bestäubung einheimischer Arten behindern kann. Die Robinie ist für viele Tiere giftig. So kann es zum Beispiel bei Pferden und Hühnern durch Aufnahme von Pflanzenteilen zu Herz- und Verdauungsproblemen kommen. Die Robinie ist auf der Schwarzen Liste der invasiven Neophyten und besitzt somit erwiesenermassen ein hohes Schädlichkeits- und Ausbreitungspotential. Sie wird durch den Verein Natur vor allem durch Ausreissen oder Ringeln bekämpft.

https://www.infoflora.ch/assets/content/documents/neophyten/inva_robi_pse_d.pdf

Die Armenische Brombeere wurde als Nahrungspflanze aus dem Kaukasus eingeführt. In der Schweiz bedroht sie die Biodiversität, indem sie dichte Bestände bildet und so durch Beschattung und Konkurrenz das Wachsen einheimischer Arten vermindert. Sie verdrängt vor allem einheimische Brombeerenarten. Die Pflanze vermehrt sich indem sie Kopfwurzeln bildet, aber auch durch Samen, welche von Vögeln verbreitet werden. Sie ist eine Art der Schwarzen Liste. Armenische Brombeeren werden durch V Na durch Zurückschneiden und Ausgraben der Wurzeln bekämpft.

https://www.infoflora.ch/de/assets/content/documents/neophyten/inva_rubu_arm_d.pdf

Das aus Südafrika stammende Schmalblättrige Greiskraut ist in der Freisetzungsverordnung auf der Liste der verbotenen, invasiven, gebietsfremdem Pflanzen und auf der Schwarzen Liste der invasiven Neophyten gelistet. Die Pflanzen sind mehrjährig und produzieren von Jahr zu Jahr mehr Samen. Das Schmalblättrige Geisskraut hat nicht nur ein hohes invasives Potential, sondern ist auch für Menschen und Vieh giftig. In der Schweiz verbreitet sich die Pflanze momentan meist entlang von Bahnlinien und Strassen. In Frankreich ist sie bereits vermehrt auf Weiden zu finden und ist somit ein Problem für die Landwirtschaft. V Na bekämpft das Schmalblättrige Greiskraut durch Ausreissen.

https://www.bioaktuell.ch/fileadmin/documents/ba/Pflanzenbau/Unkrautregulierung/MB-Senecio-InfoFlora.pdf

Das Einjährige Berufkraut stammt ursprünglich aus Nordamerika und wurde im 17. Jahrhundert als Zierpflanze nach Europa eingeführt. In der Schweiz besiedelt es alle Bereiche der kollinen Höhenlagen und wird sehr selten auch in den Alpen beobachtet. Es breitet sich vorwiegend entlang von Strassen und Eisenbahnlinien auf nährstoffreichen Böden aus und seit einigen Jahrzehnten auch vermehrt auf nährstoffärmeren Böden mit empfindlicher Vegetation. Die Pflanze vermehrt sich meist asexuell durch unbefruchtete Samen, die durch den Wind verbreitet werden. Sie ist auf der Schwarzen Liste der invasiven Neophyten V Na bekämpft das einjährige Berufkraut durch Ausreissen. Idealerweise werden schon die Rosetten entfernt.

https://www.infoflora.ch/de/assets/content/documents/neophyten/inva_erig_ann_d.pdf

Das kanadische Berufkraut wurde aus Nordamerika nach Europa eingeschleppt und kommt heute in ganz Mitteleuropa vor. Die Pflanzen sind ein- bis zweijährig und vermehren sich durch Samen, welche vor allem durch den Wind verbreitet werden. In der Schweiz wird das Kanadische Berufkraut nicht offiziell als invasiver Neophyt gelistet. Erfahrungswerte und eigene Beobachtungen zeigen jedoch, dass die Pflanze dichte Bestände bilden kann, weshalb sie von V Na an verschiedenen Standorten bekämpft wird. Die Bekämpfung erfolgt durch Ausreissen, idealerweise vor der Reife der Samen.

https://www.pflanzen-vielfalt.net/wildpflanzen-a-z/%C3%BCbersicht-a-h/berufkraut-kanadisches/

Die Amerikanische Kermesbeere befindet sich auf der Watch List der invasiven Neophyten und ist in der Schweiz vor allem im Tessin verbreitet. Sie kommt ursprünglich aus Nordamerika. Die Pflanzen werden bis zu drei Meter gross und bilden mit der Zeit dichte, dschungelartige Bestände. Die Pflanzen sind mehrjährig und überwintern als Rübe im Boden. Darum ist es wichtig, bei der Bekämpfung die Wurzel auszugraben.

https://www.infoflora.ch/de/flora/phytolacca-americana.html

https://www.waldwissen.net/waldwirtschaft/schaden/invasive/fva_kermesbeere/index_DE

Zu den Asiatischen Knöterichen gehören der Japanische Staudenknöterich, der Sachalin Staudenknöterich sowie der Bastard-Staudenknöterich, einer Hybridisierung beider Arten. Alle Arten sind extrem konkurrenzfähig und können so die einheimische Vegetation verdrängen. Die Arten sind schwierig zu bekämpfen, da sie sich aus Wurzelrückständen gut regenerieren können und die Wurzeln meterweit in den Boden reichen. Es ist darum regelmässiges Ausreissen notwendig, um die Arten mechanisch auszurotten. In der Schweiz sind die Asiatischen Knöteriche auf der Schwarzen Liste der invasiven Neophyten und in der Freisetzungsverordnung gelistet. Die Pflanzen sind somit verboten. Der Japanische Knöterich steht zudem auf der Liste der hundert weltweit invasiven gebietsfremden Arten mit den schlimmsten Auswirkungen auf die Natur.

Der Himalaja-Knöterich wurde ursprünglich als Zierpflanze in die Schweiz eingeführt und bildet heute dichte Bestände, wodurch einheimische Pflanzen verdrängt werden. Wie auch die Asiatischen Knöteriche ist er eine Art der Schwarzen Liste und durch die Freisetzungsverordnung in der Schweiz verboten. Auch die Bekämpfung ist ähnlich schwer, wie jene der Asiatischen Knöteriche.

Götterbäume stammen ursprünglich aus China und dem Norden Koreas und wurden als Zierbäume nach Europa eingeführt. Die weiblichen Exemplare produzieren eine grosse Menge an Samen, von denen die meisten auch keimen. Schon junge Bäume, ab einem Alter von drei bis fünf Jahren produzieren Samen, die dank der geflügelten Früchte vom Wind über weite Distanzen verbreitet werden. In der Schweiz kann er dichte Bestände bilden und durch Schatten und Veränderung des Bodens das Aufkommen von einheimischen Arten verhindern. Ausserdem können Rinde und Blätter durch eine allergische Reaktion Hautreaktionen auslösen und sie verursachen hohe Kosten indem sie Infrastrukturen durch ihre starken Wurzeln beschädigen und die Schutzwirksamkeit von Bergwäldern verringern. Der Götterbaum ist eine Art der Schwarzen Liste.

Der Kirschlorbeer stammt ursprünglich aus Westasien und Südosteuropa und wurde in Europa dank seiner guten Eignung als Heckenpflanze verbreitet. Auch heute ist er noch in vielen Gärten zu finden und wird auch weiterhin angepflanzt. Er breitet sich schnell aus, da seine Samen durch Vögel verbreitet werden. Durch seine dichten Bestände kann der das Wachstum einheimischer Pflanzen unterdrücken, was eine natürliche Waldverjüngung verhindert. Für den Menschen ist die Pflanze giftig.

https://www.infoflora.ch/de/assets/content/documents/neophyten/inva_prun_lau_d.pdf

Die Chinesische Hanfpalme ist kommt, wie der Name schon sagt aus China und ist in der Schweiz vor allem auf der Alpensüdseite und an einzelnen wärmeren Standorten verbreitet. Sie ist leicht an den fächerartigen Blättern zu erkennen. Es gibt weibliche und männliche Exemplare, wobei die weiblichen Exemplare über 10‘000 Samen pro Jahr produzieren können, welche durch die Schwerkraft lokal, durch Vögel aber auch an weiter entfernte Standorte verbreitet werden können. In der Schweiz gedeiht sie vor allem an feuchten Waldstandorten, also in Schluchten entlang von Bächen, sowie sehr nassen Auenstandorten. Obwohl sie eine Art der Schwarzen Liste ist, ist sie weiterhin eine vor allem im Tessin beliebte Zierpflanze. Da sie nicht sehr tiefe Wurzeln hat ist sie nicht nur eine Gefahr für die einheimische Artenvielfalt, sondern verschlechtert auch die Funktionen des Schutzwaldes.

https://www.infoflora.ch/de/assets/content/documents/neophyten/inva_trac_for_d.pdf

Topinambur wurde aus Nordamerika als Futter- und Gemüsepflanze eingeführt. Da sie sehr spät blüht und die Samen in der Schweiz aufgrund von Frost nicht ausreifen können, vermehrt sie sich hier ausschliesslich vegetativ durch die Sprossknollen, welche im Boden überwintern. Trotz allem kann die Pflanze hauptsächlich entlang von Fliessgewässern dichte Bestände bilden, wodurch die einheimische Flora verdrängt wird. In der Schweiz ist die Pflanze auf der Watch-Liste aufgeführt.

https://www.infoflora.ch/de/assets/content/documents/neophyten/inva_heli_tub_d.pdf

Der Riesen-Bärenklau wurde aus dem Kaukasus nach Europa eingeführt und hat sich in Europa schnell verbreitet. Er verdrängt nicht nur einheimische Pflanzen, sondern kann durch seinen Saft in Kombination mit Sonnenlicht auch schwere Verbrennungen verursachen, was die Bekämpfung schwierig macht. In der Schweiz ist die Pflanze eine Art der Schwarzen Liste und gemäss Freisetzungsverordnung verboten.

Das aufrechte Traubenkraut, auch als Ambrosia bekannt wurde unabsichtliche aus Nordamerika nach Europa eingeführt. Für die Biodiversität ist sie vor allem an Standorten mit offenen Böden problematisch, da sie im natürlichen Lebensraum ansonsten kaum eine Chance hat sich zu entwickeln. Allerdings vermehrt sie sich ausschliesslich über Samen, welche heftige Allergien auslösen können, was eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt. Wirtschaftlich ist sie problematisch, da sie wenn sie von Milchkühen gegessen wird, den Geschmack der Milch zur Ungeniessbarkeit verändert. Ambrosia ist nicht nur auf der Schwarzen Liste der invasiven Neophyten, sondern auch durch die Freisetzungsverordnung verboten.